Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens sind seit dem 02.11.2020 zahlreiche Sonderregelungen, die bereits im Frühjahr aufgrund der Corona-Pandemie galten, wieder in Kraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dies am 30.10.2020 beschlossen. Die Sonderregelungen sollen zunächst bis zum 31.1.2021 gelten.
https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/recht/covid-19-gemeinsamer-bundesausschuss-g-ba-beschliesst-bundesweite-geltung-von-sonderregelungen-bi/
Allgemein
Ozanimod bei Multipler Sklerose (MS): Dosierungsanpassung für Patienten mit bestimmten Leberfunktionseinschränkungen!
Zur Anwendung von Ozanimod bei MS-Patienten mit leichter oder mäßiger chronischer Leberfunktionseinschränkung (Child-Pugh-Klasse A oder B) wird vom Hersteller in Abstimmung mit der zuständigen Behörde eine Dosisreduktion empfohlen.https://www.dmsg.de/news/detailansicht/ozanimod-bei-multipler-sklerose-ms-dosierungsanpassung-fuer-patienten-mit-bestimmten-leberfunktionseinschraenkungen-1