Im Rahmen des Bundesprogramms „Corona-Auszeit für Familien“ ( BMFSFJ – Corona-Auszeit für Familien )   können sich Familien mit kleineren Einkommen sowie Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung kostengünstig eine „Corona-Auszeit“ in Familienerholungseinrichtungen nehmen. Förderprogramm, Informationen, Buchungsabwicklung und Beratung werden zentral durch das Bundesfamilienministerium erstellt und organisiert. An dem Programm beteiligen sich bundesweit gemeinnützige Familienferienstätten. Die Anträge der Familien müssen direkt an die Einrichtungen gerichtet werden und die Berechtigungsprüfung erfolgt dort. Eine Übersicht der teilnehmenden Häuser gibt es auf der Seite BMFSFJ – Corona-Auszeit: Unterkunft finden. Die Familien zahlen dort in diesem und im nächsten Jahr für Wochenenden bzw. bis zu einer Woche Urlaub nur zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.